Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand und Geltsungsbereich
§ 2 Leistung
1. GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse von
OMH Digital GmbH
Bundesplatz 8
D-10715 Berlin
E-Mail: info@omh.net
Telefon: +49 (0)30 85 60 47 46
(im Folgenden „OMH“),
welche diese als Online Marketing- und IT-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: „Kunde“) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von OMH nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.
§ 2 LEISTUNG
2.1 Leistungsbeschreibung
a. Der Umfang der Leistungen von OMH bestimmt sich ausschließlich und abschließend nach der in den Vertragsunterlagen wiedergegebenen Leistungsbeschreibung sowie etwaigen nachfolgend formwirksam vereinbarten Vertragsänderungen.
b. Die Zurverfügungstellung von Inhalten bzw. Inhaltselementen ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungen von OMH.
c. Erweiterungen, insbesondere Extensions, Installationen, Implementierungen, Parametrisierungen, zusätzliche Dokumentationen oder Handbücher, Einweisungen oder Schulungen, gehören nur dann zu den Leistungspflichten von OMH, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
d. Soweit von OMH zusätzliche Dienste und Leistungen kostenfrei erbracht werden, können diese zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung gestoppt werden.
2.2 Nachweispflicht
Aufgrund von internen Betriebsgeheimnissen und exklusivem Wissen schuldet OMH dem Kunden keine Nachweispflicht in Bezug auf die umgesetzten Maßnahmen.
2.3 Einhaltung der Vertraulichkeit
OMH wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Zugangsdaten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht weitergeben. OMH und seine Mitarbeiter stellen stets die Vertraulichkeit sicher.
2.4 Teilleistungen
OMH ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
2.5 Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von OMH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat OMH nicht zu vertreten. Sie berechtigen OMH dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann OMH vom Vertrag zurücktreten. OMH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
§ 3 VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
3.1 Die Parteien vereinbaren bei Auftragserteilung ein monatliches Budget, das für die Erledigung von Aufgaben durch Mitarbeiter von OMH oder für Leistungen von Drittanbietern (Google Ads, SEO-Booster, Backlinks, etc.) verwendet wird. Für die Erledigung der Aufgaben zur Optimierung der Internetseite bringt OMH entsprechend der Qualifikationsstufe der eingesetzten Mitarbeiter die im Preisverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze in Ansatz.
3.2 Soweit das Budget in einem Monat nicht verbraucht wird, wird der nicht verbrauchte Betrag in den Folgemonat übertragen.
3.3 Die vereinbarte Setup Gebühr wird einmalig bei Beginn des Vertragsverhältnisses für die strukturierte Analyse der Internetseite mit Hinblick auf die Suchmaschinenoptimierung und die Ausarbeitung der Optimierungsstrategie berechnet.
3.4 Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform unter Einhaltung der vereinbarten Ankündigungsfristen mitzuteilen.
§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSLEGUNG
4.1 Die Set-Up-Gebühr ist bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind jeweils zum Anfang der Periode fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Übermittlung der Rechnung zu zahlen. Der Kunde kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist dem Konto von OMH gutgeschrieben oder die Lastschriftzahlung widerrufen wird. Innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Übermittlung der Rechnung steht es dem Kunden frei, bei Fehlerhaftigkeit einen ausreichend begründeten Widerspruch gegen diese Rechnung vor Zahlung einzulegen. Gegen eine bereits bezahlte Rechnung kann kein Widerspruch eingelegt werden.
4.2 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann OMH die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht OMH in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadenersatz bleiben unberührt.
4.3 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist OMH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu Kündigungen und Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 100% der bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Kündigungsfrist noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4.4 OMH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung durch OMH nicht nachkommt.
4.5 Die Rechtsfolgen gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschrift erhebt.
4.6 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.7 Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
4.8 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese durch OMH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit OMH durch den Kunden an Dritte erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung von OMH. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von OMH.
§ 5 VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN
5.1 Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an OMH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
5.2 Freistellung
Der Kunde hält OMH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber OMH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
5.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. OMH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da OMH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
5.4 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit OMH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere muss der Kunde OMH über seine Projekte bzw. Websites umfassend informieren, damit entsprechende Keywords gefunden werden können. OMH behält sich das Recht der Abgeltung durch Verzug von zu leistenden Sessions bei Nichtmitwirkung des Kunden vor. Sollte der Kunde beispielsweise binnen 21 Tage nach Zustellung nicht auf abzunehmende Maßnahmen wie Texte, Designs, o.ä. reagieren, gelten diese als abgenommen und akzeptiert.
Gleiches gilt bei Nichtmitwirkung durch z. Bsp. fehlende Logins, ausstehende Reaktion auf Kommunikation, etc..
5.5 Geheimhaltung
Der Kunde und PMH sind verpflichtet, alle bei der Vertragsdurchführung mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die in Bezug zu Suchgewohnheiten und Informations-Technologie der Suchmaschinen stehen.
§ 6 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine respektive eine verspätete Kündigung, verlängert sich jeder Vertrag automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OMH wird die Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang bestätigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 7 URHEBERRECHTE
§ 8 LIZENZBEDINGUNGEN FÜR WORKSHOPS
8.1 Urheberrecht
Die Inhalte sowie der Aufbau der von OMH veranstalteten Workshops und der diesbezüglichen Unterlagen einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von OMH.
8.2 Lizenzerteilung
OMH überträgt seinen Kunden mit Begleichung der Teilnahmegebühr alle für ihn erforderlichen Nutzungsrechte an Unterlagen in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart und für den jeweiligen Workshop erforderlich ist. Im Zweifel erfüllt OMH diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Dienstleistung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der dem Kunden zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.
8.3 Lizenzbedingungen
Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung von OMH. Insbesondere dürfen die Materialien weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) werden, noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke in Seminaren, Kursen oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.
8.4 Schadensersatz
OMH behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
§ 9 HAFTUNG
9.1 Haftungsausschluss
OMH sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. OMH haftet im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten ebenfalls nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
9.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 10 ERWÄHNUNG DURCH REFERENZEN
§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von OMH in Berlin vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
11.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.