Jetzt risikolos
Investitionsbonus
Berlin sichern
Beantragen Sie jetzt Ihren Investitionsbonus Berlin
und erhalten Sie max. 200.000 € Digitalisierungsförderung für Ihre Investitionen
Unternehmen stärken und Wachstum sichern
Unsere zufriedenen Kunden
So unterstützen wir Sie
Antragstellung des Investitionsbonus
Beratungsgespräch
Wir führen ein kostenfreies Beratungsgespräch durch, in dem wir die Antragsstellung des Zuschusses evaluieren
Spezifikation
Zusammen erarbeiten wir, welche Maßnahmen für Ihre Ziele, Wünsche und den Zuschuss passend sind
Antragsstellung
Projektdurchführung
Kosten
Zeitersparnis
Umsatzsteigerung mit Investitionsbonus
Hat die Corona-Krise und die Inflation auch Sie getroffen? Weil im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 zusätzlich 30 % – 90 % Ihrer Fixkosten, zu denen in diesem Zusammenhang auch Web Development- und Marketingausgaben zählen, vom Staat übernommen werden, erhalten unsere Kunden zur Zeit, je nach Fall, 60 % – 130 % Ihrer Aufwendungen durch den Investitionsbonus Berlin zurückerstattet. Ja, richtig, bis zu 130 %! Lassen Sie sich dazu jetzt telefonisch von uns beraten.
Investitionsbonus
Berlin
Die Voraussetzungen:
Soloselbstständiger oder KMU mit Sitz oder Zweigstelle in Berlin
Zuschuss
Wer profitiert von der Förderung der Digitalisierung?
Für diese Unternehmen eignet sich der Investitionsbonus Berlin
Möchten Sie erfahren, ob die Förderung der Digitalisierung in Berlin auch für Sie infrage kommen?
Wer gefördert wird, erfahren Sie hier:
Voraussetzungen:
Wer?
Selbstständiger und KMU mit Sitz in Berlin, mit maximal 249 Mitarbeitern.Bedingungen:
Der Investitionsbonus ist branchen-offen und eignet sich für alle Produkte und Dienstleistungen.
Was kann durch den Investitionsbonus
gefördert werden?
Ihr Investitionsbonus in Berlin
So führen wir Sie schnell und einfach zu Ihrer Förderung für Digitalisierung
1. Beratungsgespräch
2. Beantragung
3. Erfolg
Unsere zufriedenen Kunden
Viele unserer Kunden freuen sich über ihre Fördermittel
Was können Sie mit dem Berliner Investitionsbonus erreichen?
Der Investitionsbonus Berlin unterstützt Sie durch Förderung & Zuschüsse darin, Ihre Unternehmensabläufe zu vereinfachen, Prozesse zu optimieren und Ihr Unternehmen krisensicher aufzustellen. Sie können anhand neuer Techniken und Umstrukturierungen Wachstumschancen schaffen, neue Kunden hinzugewinnen, die Effizienz und Effektivität ihrer Unternehmensabläufe steigern und vorhandene Potenziale optimal ausbauen. Die Investitionen sowie der Zeiteinsatz sind verhältnismäßig gering und lohnen sich bereits kurz- bis mittelfristig. Wann haben Sie schon einmal die Chance, sich einen Großteil der notwendigen Investitionen von Ihrer Stadt bezuschussen zu lassen? Unser Tipp: Sie können den Investitionsbonus zur Förderung vielfältiger Maßnahmen nutzen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und kontaktieren Sie uns gern für ein kostenloses Beratungsgespräch.
Jetzt durchstarten!
Kontaktieren Sie uns noch heute
Mit dem Investitionsbonus Berlin heben Sie Ihr Geschäft auf ein neues Level.
1. Vorgespräch zur Förderung
2. Digitale Konzeption
3. Investitionsbonus Antrag
Sie müssen sich um nichts kümmern, wir beantragen Ihren Investitionsbonus Berlin für Sie.
4. Investitionen Zur Digitalisierung
Nach Erhalt ihrer Digitalisierungsförderung werden die geplanten Investitionen erfolgreich umgesetzt.
5. Betreuung
FAQ
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Der Investitionsbonus Berlin fördert Selbstständige und kleinere & mittlere Unternehmen mit Fördergeldern für digitale Maßnahmen. So sollen Unternehmer darin unterstützt werden, ihre Digitalisierung voranzutreiben und sich wettbewerbsfähig am Markt zu etablieren. Die Fördermittel richten sich an Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen, wobei das Förderprogramm Branchen-offen ist. Auch Unternehmen aus Corona-betroffenen Branchen wie zum Beispiel dem Tourismus, der Gastronomie, und dem stationären Einzelhandel können mit dem Investitionsbonus Berlin neu durchstarten.
Ja, die Förderung von Digitalisierung der IBB und IHK ist gezielt an Unternehmen mit Betriebsstätte oder Sitz in Berlin gerichtet, die entweder mit der Geschäftsstelle oder der Zweigniederlassung beim Finanzamt Berlin oder in Berlin gemeldet sind.
Die Fördermittel der IHK und IBB sind gerichtet an:
- Soloselbstständige
- Freiberufler
- Firmen mit Berliner Zentrale oder
- Zweigniederlassung
Die Investitionen des Investitionsbonus Berlin müssen zwingend in der Hauptstadt erfolgen.
Für Selbstständige und Freiberufler gilt, dass mindestens 51 % der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit in Berlin bezogen und versteuert werden müssen.
Das IHK und IBB Förderprogramm ist Branchen-offen gestaltet, jedoch insbesondere für folgende Unternehmen sinnvoll.
- Dienstleistungsunternehmen
- Gastronomie
- Hotelbranche
- Handwerksbetriebe
- Einzelhandelsunternehmen
Hardware und Software, die standardisiert genutzt werden, sind von den Förderungsmaßnahmen ausgeschlossen:
Darunter fallen unter anderem Standard-Software wie Betriebssysteme, E-Mail-Software, Textverarbeitungsprogramme, Präsentations- und Tabellenkalkulation-Software. Außerdem Standard Hardware wie Laptops, Notebooks, Drucker, Kopierer, Scanner, PCs, Telefone, Tablets, Smartphones, Kameras und Überwachungskameras.
Selbstverständlich können Sie auch einen anderen Partner für die Umsetzung beauftragen. Sollte Ihr Investitionsvorhaben nicht in unserem Fachbereich liegen, vermitteln wir Sie gerne nach der erfolgreichen Antragstellung für das Fördermittel an einen passenden Partner.
Für die Beantragung der Fördergelder sowie die Vermittlung berechnen wir dann jedoch eine geringfügige Aufwandsentschädigung. Entscheiden Sie sich für uns als Ihren Partner, ist die Beantragung der Fördergelder für Sie kostenfrei.
Die Voraussetzungen zur Beantragung der IHK und IBB Förderung sind, dass sie freiberuflich tätig, selbstständig oder ein kleines oder mittleres Unternehmen sind. Außerdem muss der Firmensitz in Berlin angemeldet sein oder es muss sich um eine Zweigniederlassung in Berlin handeln. Darüber hinaus müssen die Investitionen in der Hauptstadt erfolgen und für Selbstständige und Freiberufler gilt, dass mindestens 51 % der Einkünfte in Berlin bezogen und versteuert werden müssen.
Wir sind akkreditierter Partner des Investitionsbonus Berlin und haben schon viele bekannte Kunden bei der Beantragung unterstützt. Der Erfolg und die Genehmigung der Fördermittel sind unser höchstes Ziel – wir freuen uns darauf, in Zukunft auch Sie unterstützen zu können.