Förderung
DIGITALPRÄMIE BERLIN

Digitalisierung in Berlin fördern lassen
Die Berliner Wirtschaft ist durch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen charakterisiert. Viele dieser Unternehmen können sich vor allem aus finanziellen Gründen nicht systematisch mit der Digitalisierung auseinandersetzen. Das Förderprogramm “Digitalprämie Berlin” zielt darauf ab, solche Unternehmen und Soloselbstständige bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Berlin insgesamt abgesichert werden.

Was gefördert wird
Zuwendungen können Sie für die erstmalige Anschaffung von IT-Hard- und Software zur digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen gewinnen. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Investitionen in digitale Warenwirtschaftssysteme, Kassensysteme oder Management-Informationssysteme.
Geförderrt werden außerdem die Anschaffung von Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Darunter fallen Ausgaben für die digitale Datenlagerung, Investitionen in die IT-Sicherheitsinfrastruktur und Aufwendungen für Penetrationstests von IT-Systemen.
Förderungen gibt es schließlich auch für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. In diese Kategorie fallen unter anderem Fortbildungsmaßnahmen zur IT-Sicherheit, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Data-Science oder die Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung bei Digitalisierungsprojekten. Der Weiterbildungsanbieter müssen über bestimmte Zertifizierunge verfügen, beispielsweise nach ISO 27001, oder Akkreditierungen verfügen, wie etwa eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderungsprogramms “go-digital”.
Generell müsst ihr beachten, dass Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen sowie Ausgaben für Standard-Hard- und Software nicht förderfähig sind. Für die Anschaffung von Betriebssystemen, herkömmlicher Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationssoftware, Druckern, Telefonanlagen und Kopiergeräten werdet ihr daher keine Mittel bekommen. Förderfähig sind ausschließlich externe Sachaufwendungen, nicht hingegen Eigenleistungen. Maßnahmen, die bereits aufgrund anderer Programme der EU, des Bundes oder des Landes Berlin Mittel erhalten, sind ebenso ausgeschlossen.

Wer die Digital Förderung Berlin beantragen kann
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebssitz in Berlin, maximal 249 Mitarbeitern, einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Als Soloselbstständige seid ihr antragsberechtigt, wenn ihr in Berlin steuerpflichtig seid und keine Mitarbeiter beschäftigt. Auch Freiberuflern steht dies offen. Das aus der selbstständigen Tätigkeit erzielte Jahreseinkommen muss jedoch mindestens 26.000 Euro betragen. Alle genannten Voraussetzungen müssen zum Stichtag 31.12.2019 erfüllt sein.

Höhe der Förderung
Es sind zwei Module zu unterscheiden:
Die Digitalprämie Basic gibt es für Soloselbstständige und Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten. Sie können bis zu 7.000 Euro Förderung lukrieren. Größere Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten können bis zu 17.000 Euro erhalten (“Digitalprämie Plus”). Die Zuwendungen erfolgen als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 50% der förderfähigen Ausgaben. Im Interesse der Abwicklungsvereinfachung gibt es Zuwendungen erst ab förderfähigen Ausgaben von 2.000 Euro.


Abwicklung der Auszahlung
Die Auszahlung der Digital Förderung Berlin erfolgt in zwei Tranchen. Die erste erfolgt in Höhe von 25 % der förderfähigen Ausgaben mit der Zuwendungsbewilligung. Die zweite, nachdem die Förderstelle den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel geprüft hat.
Sonstige wichtige Punkte, die ihr beachten solltet:
- Die geförderten Anschaffungen müssen am Berliner Betriebsstandort eingesetzt werden und dort mindestens zwei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens verbleiben.
- Die Digitalprämie Berlin kann nur einmal pro Unternehmen zuerkannt werden.
- Als Antragsteller könnt ihr bis zu zehn Einzelmaßnahmen kombinieren und als Paket einreichen.
- Wenn ihr einen Förderantrag stellen möchtet, müsst ihr Inhaber eines Kontos in Deutschland sein.
- Einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung gibt es nicht.
- Die Förderstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vorhandenen budgetären Mittel.


Antragstellung
Anträge könnt ihr noch bis 31. März 2021 bei der IBB einreichen. Gerne übernehmen wir die Beantragung der Digitalprämie für unsere Kunden kostenfrei. Nehmt dafür einfach den Kontakt mit uns auf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im sogenannten Windhundverfahren: Wenn alle anderen Voraussetzungen für die Förderbarkeit erfüllt sind, ist ausschließlich die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Einreichungen für die Gewährung der Zuwendung relevant. Wir unterstützen euch gerne bei der Beantragung der Förderung. Auf Wunsch übernehmen wir auch den gesamten Antragsprozess als Bevollmächtigter für euch.
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